Architektenrecht

Wir beraten Architekten, Bauherren und Auftraggeber bei Verträgen, Honoraren und Haftungsfragen rund um Planung, Bauleitung und HOAI.

Architekten tragen große Verantwortung – für Planung, Bauüberwachung und die wirtschaftliche Umsetzung eines Projekts. Doch schon kleine Unstimmigkeiten in Verträgen oder Planungsfehler können weitreichende Konsequenzen haben: Streit über Honorare, Mängelansprüche oder Haftungsfragen sind oft die Folge.

Viele Konflikte entstehen, weil Pflichten und Verantwortlichkeiten im Vorfeld nicht eindeutig geregelt wurden. Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist komplex und wird regelmäßig angepasst – wer hier Fehler macht, riskiert Honorarausfälle oder Haftungsansprüche.

Unsere Kanzlei berät Architekten, Ingenieure, Bauherren und Auftraggeber in allen Fragen des Architektenrechts – von der Vertragsgestaltung über die Prüfung der Haftung bis hin zur Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen. Mit fachübergreifendem Wissen aus Bau- und Gesellschaftsrecht schaffen wir rechtliche Klarheit, bevor Konflikte entstehen.

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