Wenn Menschen ihre Angelegenheiten aufgrund von Krankheit, Unfall oder Alter nicht mehr selbst regeln können, greift das Betreuungsrecht. Oft stehen Angehörige dann plötzlich vor der Aufgabe, Entscheidungen für eine andere Person treffen zu müssen – rechtlich, finanziell oder medizinisch. Ohne klare Betreuung oder Vorsorgevollmacht drohen Konflikte mit Behörden, Banken und Pflegeeinrichtungen.
Das Betreuungsrecht soll Schutz und Selbstbestimmung in Einklang bringen. Doch in der Praxis entstehen häufig Unsicherheiten: Welche Befugnisse hat ein Betreuer? Wann greift das Gericht ein? Wie lässt sich eine Betreuung vermeiden oder beenden? Ohne rechtliche Begleitung verlieren Betroffene und Angehörige leicht den Überblick.
Unsere Kanzlei unterstützt Betreuer, Angehörige und Betroffene bei der Einrichtung, Ausgestaltung und Kontrolle rechtlicher Betreuungen. Wir beraten bei Vorsorgevollmachten, vertreten in gerichtlichen Verfahren und sorgen dafür, dass Entscheidungen im Sinne der betreuten Person getroffen werden.