Erneuerbare Energien

Wir beraten Unternehmen, Kommunen & Landwirte bei Planung, Verträgen und Genehmigungen im Bereich der erneuerbaren Energien.

Der Ausbau erneuerbarer Energien ist rechtlich anspruchsvoll – von Flächennutzung über Genehmigungen bis hin zu Einspeisevergütung und Netzanschluss. Wer Projekte im Bereich Wind, Solar oder Biomasse umsetzt, bewegt sich in einem dichten Geflecht aus Umwelt-, Bau- und Energierecht. Fehler in Verträgen, Anträgen oder Fristen können Förderungen gefährden und Investitionen erheblich verzögern.

Zudem ändern sich die rechtlichen Rahmenbedingungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) regelmäßig. Betreiber, Investoren und Kommunen müssen technische, wirtschaftliche und juristische Vorgaben zugleich im Blick behalten. Ohne spezialisierte Begleitung drohen rechtliche Unsicherheiten und finanzielle Verluste.

Unsere Kanzlei berät Unternehmen, Energiegesellschaften, Kommunen und Landwirte bei Planung, Vertragsgestaltung und Umsetzung von Energieprojekten. Wir sorgen für rechtssichere Strukturen – von der Flächenpacht bis zum Einspeisevertrag – und begleiten Sie bei allen Fragen rund um Genehmigungen, Förderungen und Projektverträge.

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