Das Maklerrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Makler, Auftraggeber und Käufer. Immer wieder entstehen Streitigkeiten über Provisionsansprüche, Vertragsauslegung oder Haftung bei fehlerhafter Beratung. Schon kleine Formfehler oder unklare Vereinbarungen können dazu führen, dass ein Provisionsanspruch vollständig entfällt.
Gerade im Immobilienbereich sind Verträge komplex. Fragen zu Nachweis und Vermittlung, Exposés, Doppelprovisionen oder Widerrufsrechten führen regelmäßig zu gerichtlichen Auseinandersetzungen. Auch Käufer und Verkäufer stehen vor Unsicherheiten, wenn unklare Maklerverträge oder fehlerhafte Belehrungen vorliegen.
Unsere Kanzlei berät Makler, Eigentümer und Käufer in allen Fragen des Maklerrechts. Wir gestalten und prüfen Maklerverträge, klären Provisionsansprüche, vertreten bei Streitigkeiten und sichern Ihre Rechte verlässlich ab – mit fundiertem Fachwissen aus Immobilien- und Vertragsrecht.